- Lufthoheit
- Lụft|ho|heit 〈f. 20; unz.〉 Hoheitsgewalt eines Staates in dem über ihm gelegenen Luftraum
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Lụft|ho|heit, die; -, -en <Pl. selten>:Hoheit, Souveränität eines Landes über den zugehörigen Luftraum:Ü die L. über den Stammtischen (Politikjargon; breite Zustimmung bei den Stammtischpolitikern);die L. im gegnerischen Strafraum gewinnen (Sportjargon; bei hohen Bällen überlegen sein).* * *
Lufthoheit,die Gebietshoheit eines jeden souveränen Staates über seinen Luftraum. Der Luftraum über den Land- und Wasserflächen eines souveränen Staates gehört zu dessen Staatsgebiet und ist seinen Gesetzen unterworfen (Luftrecht). Die Grenze, die den Luftraum eines Staates vom Luftraum anderer Staaten oder gegenüber dem über der hohen See abgrenzt, heißt Luftgrenze. Nach oben (nach herrschender Meinung bei 80-100 km über dem Meeresspiegel) schließt sich an den Luftraum der keiner Gebietshoheit zugängliche Weltraum an. Die Gesetze, die nur für den Luftraum gelten, bilden insgesamt das innerstaatliche Luftrecht.* * *
Lụft|ho|heit, die: Hoheit, Souveränität eines Landes über den zugehörigen Luftraum.
Universal-Lexikon. 2012.